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DigiBoost II: Förderung für Digitales Wachstum in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein bietet das Förderprogramm DigiBoost II eine gezielte Unterstützung für Unternehmen, die innovative digitale Projekte umsetzen möchten. Hier werfen wir einen näheren Blick auf die wichtigsten Aspekte dieses Förderprogramms.

DigiBoost II Förderprogramm für Schleswig-Holstein

DigiBoost II kurzer Überblick:

DigiBoost II ist darauf ausgerichtet, Unternehmen in Schleswig-Holstein bei der Umsetzung digitaler Projekte zu unterstützen. Das Programm legt einen klaren Fokus auf Innovation und Digitalisierung und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Unternehmen zu stärken. Dabei ist das Ziel klar definiert. Die Ziele des Förderprogramm DigiBoost ll sind vielfältig, denn neben der Förderung von Innovation und Digitalisierung sollen gezielt Projekte unterstützt werden, die einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaft in Schleswig-Holstein leisten. Die Schaffung von digitalen Mehrwerten und Erschließung neuer Potenziale steht dabei im Vordergrund der DigiBoost ll Förderung. Dabei richtet sich Digiboost II an Unternehmen verschiedener Branchen und Größenordnungen. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen ,die vorhaben, innovative Vorhaben in Angriff zu nehmen profitieren besonders von den Fördermöglichkeiten des DigiBoost II Förderprogramm.

DigiBoost II Förderung Schleswig-Holstein

Antragsberechtigte Unternehmen

DigiBoost II, das Förderprogramm für digitales Wachstum in Schleswig-Holstein, öffnet seine Türen für kleine Unternehmen mit maximal 20 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente). Diese können, unabhängig von ihrer rechtlichen Struktur – sei es als gewerbliches Unternehmen oder freiberufliche Tätigkeit – von den Fördermöglichkeiten profitieren. Eine entscheidende Bedingung für die Teilnahme ist, dass das Unternehmen seinen Hauptsitz oder zumindest eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein unterhält.

Diese Initiative ist darauf ausgerichtet, kleinen Unternehmen im Land die Gelegenheit zu bieten, ihre digitalen Ambitionen voranzutreiben und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Ob es sich um einen regionalen Einzelhändler, eine innovative Werbeagentur oder ein aufstrebendes Technologieunternehmen handelt, DigiBoost II steht kleinen Playern offen, die einen klaren Fokus auf Digitalisierung und Innovation legen. Prüfen Sie noch heute, ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist.

 

Fördermodule

Die Fördermodule von DigiBoost II decken ein breites Spektrum ab, darunter die Verbesserung der IT-Sicherheit, die Optimierung digitaler Geschäftsmodelle, Prozessdigitalisierung und die Digitalisierung von Produkten und Verfahren. Durch diese umfassenden Fördermöglichkeiten sollen Unternehmen dazu ermutigt werden, selbstbewusste Schritte in Richtung Digitalisierung zu unternehmen und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten. Es ist ein Schritt in Richtung einer vernetzten und innovativen Wirtschaftslandschaft in Schleswig-Holstein, bei dem kleine Unternehmen die Chance haben, im digitalen Zeitalter erfolgreich zu sein. Lassen Sie sich jetzt von unseren Förderberatern im Detail zu den Fördermodulen beraten.

DigiBoost 2 Foerderfaehige module DigiBoost II
Antragsberechtigte Unternehmen DigiBoost II Förderung

Antragsberechtigte Unternehmen

DigiBoost II bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein eine breite Palette von Förderthemen, um ihre digitale Transformation ganzheitlich anzugehen. Von der Implementierung von Customer Relationship Management (CRM) über die Optimierung von Dokumentenmanagement (DMS) bis hin zur Einführung von Enterprise Content-Management (ECM) – die Fördermöglichkeiten sind vielfältig und an den Bedürfnissen der Unternehmen ausgerichtet.

Unternehmen, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe von Enterprise Resource Planning (ERP) modernisieren möchten, finden in DigiBoost II einen finanziellen Partner. Auch der Aufbau von Shopsystemen, um den Online-Handel zu stärken, sowie Investitionen in Business Intelligence, um datengesteuerte Entscheidungen zu fördern, sind förderfähige Themen.

Die Förderung erstreckt sich ebenso auf wichtige Aspekte wie die reibungslose Migration bisheriger Daten, um den Übergang in die digitalisierte Umgebung zu erleichtern. Unternehmen haben außerdem die Möglichkeit, Schulungen für ihre Mitarbeiter zu den neu implementierten Systemen zu erhalten, um sicherzustellen, dass das gesamte Team die digitale Infrastruktur effektiv nutzen kann.

Neben Softwarelösungen werden auch Hardwarekomponenten berücksichtigt. Investitionen in Server, PCs, Speicher und Lizenzen sind förderfähig, was kleinen Unternehmen ermöglicht, ihre technologische Basis zu stärken und wettbewerbsfähig zu bleiben. Insgesamt bietet DigiBoost II eine ganzheitliche Förderung, die darauf abzielt, Unternehmen in Schleswig-Holstein umfassend bei ihrer digitalen Reise zu unterstützen.

Förderquote und -höhe

Unternehmen, die sich für DigiBoost II qualifizieren, profitieren von einer attraktiven Förderquote von 50%. Das bedeutet, dass die Hälfte der förderfähigen Ausgaben durch einen Zuschuss finanziert wird, was eine erhebliche finanzielle Entlastung für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein darstellt.

Die Förderhöhe variiert zwischen 5.000 EUR und 17.000 EUR als direkter Zuschuss. Dies ermöglicht es den Unternehmen, die für ihre spezifischen Digitalisierungsprojekte benötigten Mittel zu erhalten, um ihre Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Die Flexibilität der Fördermittel ermöglicht es, auf die individuellen Bedürfnisse der Unternehmen einzugehen und ihnen eine maßgeschneiderte finanzielle Unterstützung zu bieten.

Wichtig zu beachten ist, dass eine erneute Inanspruchnahme der Fördermittel während der Laufzeit der Richtlinie nicht möglich ist. Daher ist es ratsam, die Mittel sorgfältig zu planen und sicherzustellen, dass das Digitalisierungsprojekt die gewünschten Ziele erreicht. Die klaren Richtlinien zur Förderquote und -höhe bieten den Unternehmen Transparenz und Gewissheit in Bezug auf ihre finanziellen Möglichkeiten im Rahmen von DigiBoost II. Hier unterstützen unsere Förderberater Sie gerne.

Besonderheiten bei der Antragstellung

Die Antragstellung für DigiBoost II bringt einige besondere Aspekte mit sich, die Unternehmen berücksichtigen sollten. Beispielsweise müssen die zuwendungsfähigen Kosten für das Digitalisierungsvorhaben mindestens 10.000 EUR netto betragen. Dies setzt eine gewisse Projektgröße voraus und stellt sicher, dass die Fördermittel gezielt für umfangreiche Digitalisierungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Der Projektdurchführungszeitraum ist auf maximal 8 Monate begrenzt, und die Maßnahme muss bis spätestens 30.06.2023 abgeschlossen sein. Unternehmen haben die Möglichkeit, nach Erhalt der Bestätigung per E-Mail durch die Förderstelle auf eigenes Risiko vorzeitig mit der Umsetzung zu beginnen. Dies ermöglicht eine flexible Planung und Umsetzung der Digitalisierungsprojekte, setzt jedoch eine gewisse Eigenverantwortung voraus.

DigiBoost II Förderprogramm für Schleswig-Holstein

Notwendige Antragsdokumente

Um einen Antrag für DigiBoost II zu stellen, sind verschiedene Dokumente erforderlich, die den Antragsprozess transparent gestalten. Hierzu zählt eine detaillierte Projektbeschreibung von etwa 2 DIN-A4-Seiten, die den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen sowie den zukünftig angestrebten Fortschritt aufzeigt.

Des Weiteren sind De-minimis-Bescheinigungen der letzten 3 Steuerjahre notwendig, um die steuerlichen Aspekte der Fördermittel zu klären. Angebote für Hard- und Software sowie geplante Dienstleistungen müssen ebenfalls eingereicht werden. Der Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung zusammen mit dem Personalausweis sowie die Bestätigung des Finanzamts mit Personalausweis vervollständigen die notwendigen Antragsdokumente. Die Bereitstellung dieser Unterlagen erleichtert den Antragsprozess und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen vorliegen.

DigiBoost II Befristung

Die Richtlinie für DigiBoost II ist bis zum 30.06.2023 befristet, was bedeutet, dass Unternehmen nur innerhalb dieses Zeitrahmens Fördermittel beantragen können. Diese zeitliche Begrenzung unterstreicht die Notwendigkeit, Digitalisierungsprojekte in absehbarer Zukunft umzusetzen. Die Befristung schafft einen klaren Zeitrahmen, um die Fördermittel gezielt und effektiv für die Digitalisierung zu nutzen. Unternehmen sollten dies bei ihrer Planung berücksichtigen und sicherstellen, dass ihre Vorhaben innerhalb des festgelegten Zeitraums umgesetzt werden.

Häufigsten Fragen zur DigiBoost II Förderung

Förderberechtigt sind kleine Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitern, unabhängig von der Rechtsform (gewerblich oder freiberuflich), die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

DigiBoost II unterstützt eine Vielzahl von Förderthemen, darunter Customer Relationship Management (CRM), Dokumentenmanagement (DMS), Enterprise Content Management (ECM), Enterprise Resource Planning (ERP), Aufbau von Shopsystemen, Business Intelligence, Datenmigration, Schulungen zu angeschafften Systemen sowie Investitionen in Server, PCs, Speicher und Lizenzen.

Die Förderquote beträgt 50%, und die Förderhöhe liegt zwischen 5.000 EUR und 17.000 EUR als Zuschuss. Eine erneute Inanspruchnahme ist während der Laufzeit der Richtlinie nicht möglich.

Ja, zuwendungsfähige Kosten müssen mindestens 10.000 EUR netto betragen. Der Projektdurchführungszeitraum ist auf maximal 8 Monate begrenzt, und die Maßnahme muss bis spätestens 30.06.2023 abgeschlossen sein.

Notwendige Dokumente sind u.a. eine ca. 2-seitige Projektbeschreibung, De-minimis-Bescheinigungen der letzten 3 Steuerjahre, Angebote für Hard-/Software und geplante Dienstleistungen sowie der Handelsregisterauszug bzw. die Gewerbeanmeldung.

Die Richtlinie ist bis zum 30.06.2023 befristet, innerhalb dieser Zeitspanne können Unternehmen Fördermittel beantragen.

Fördermittel können von Antragstellern, kleinen Unternehmen in Schleswig-Holstein, beantragt werden, die die definierten Kriterien erfüllen.

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