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Arbeitszeit Personal HamburgAb 1. Oktober 2022 soll die Arbeitszeiterfassung in zahlreichen Branchen auch digitalisiert sein. Von der neuen Regelung zur Digitalisierung der Arbeitszeitaufzeichnungen sind alle Minijobber und zusätzlich alle im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verankerten Wirtschaftszweige.
Hierzu zählen unter anderem Unternehmen aus den Wirtschafts-Bereichen Bau, Personenbeförderung, Gebäudereinigung, Wachschutz.

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Inhalte des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Ein Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit sieht vor, dass Unternehmen in Hamburg nicht nur die Arbeitszeiten von Minijobbern elektronisch erfassen müssen.

Bisher war das Gesetz über den Einsatz der Zeiterfassung ist für Unternehmen in Hamburg nicht eindeutig.

Das Gesetz schreibt vor, dass auch Arbeitgeber in Hamburg die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen sollen, aber nicht, dass sie dies digital tun müssen.

Dieser Artikel diskutiert die Zukunft der Zeiterfassung in Hamburg und ob es für Unternehmen verpflichtend sein wird, Zeiterfassungs-Apps wie die digitale Zeiterfassung timeCard 10 von Reiner SCT zu verwenden.

Ab 1. Oktober 2022 soll die Arbeitszeiterfassung in zahlreichen Gewerben auch digitalisiert sein.

Das geht aus einem entsprechendem Entwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung des Ministeriums für Arbeit und Soziales hervor:

http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2022/2022-02-01_Referentenentwurf_Mini_Midijobs.pdf

Das Ministerium strebt hierbei Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro an.

In diesem Zusammenhang soll auch die Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Minijobs soll von 450 auf 520 Euro angehoben werden.

Dabei spielt die digitale Erfassung der geleisteten Stunden eine wichtige Kontrollfunktion.

Danach sind auch Unternehmen in Hamburg „…verpflichtet, den Beginn der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen“.

Zusätzlich sollen die digital gespeicherten Arbeitszeiten einer Aufbewahrungsfrist mindestens zwei Jahren unterliegen.

Weiter sieht der Gesetzesentwurf „…Die neuen Anforderungen dienen dabei dem Bürokratieabbau durch Digitalisierung sowie der Verhinderung von Manipulationen bei der Arbeitszeitaufzeichnung…“ vor.

Wie genau die Revisionssicherheit sichergestellt werden soll, geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor.

Wie genau diese Manipulationssicherheit sichergestellt werden soll, geht aus dem Dokument nicht hervor.

Nicht nur Unternehmen mit geringfügig Beschäftigten soll die Arbeitszeiterfassung per App verpflichtend sein:

Von der neuen Regelung zur Digitalisierung der Arbeitszeitaufzeichnungen sind alle Wirtschaftszweige betroffen, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz berücksichtigt sind.

Hierzu zählen unter anderem Unternehmen aus den Wirtschafts-Bereichen Bau, Personenbeförderung, Gebäudereinigung, Wachschutz.

Digitale Zeiterfassung mit Verbindung DATEV-Lohn und Gehalt / Lodas Übertragung für Unternehmen in Hamburg

Als REINER SCT Service-Partner erhalten Sie Unterstützung von Zeiterfassungs-Experten, die speziell in den Bereichen Inhalt, Technik und Installation rundum die timeCard-Produkte (Hardware und Software) geschult worden sind und Ihnen damit alles aus einer Hand bieten:

  • Installation
  • Schulung
  • Hotline
  • Fernwartung
  • Update-Service
  • Service-Vertrag

Speziell der hervorragende Service mit Hotline unterstützt Sie bei der digitalen Zeiterfassung mit DATEV-Experten-Wissen durch die Planungs-, Installations-, Einführungsphase und Support.
Unser Zeiterfassungs-Team steht gerne mit Rat und Tag zur Verfügung und freut sich auf Sie.

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