DATEV schaltet Faxgeräte endgültig zum 30. September ab
DATEV: ABSCHALTUNG DES KOMMUNIKATIONSWEGES FAX
TECHNISCHE HINTERGRÜNDE
Die Deutsche Telekom hat die Übertragungstechnologie von Faxen großteils bereits von ISDN auf den neuen Standard Voice over IP (VoIP) umgestellt. Die Umstellung erfolgte flächendeckend bereits zum Jahresende 2018. Einzelne Großkunden der Deutschen Telekom, wie DATEV einer ist, können die ISDN-Technologie noch bis Ende des Jahres 2019 nutzen.
Bei der alten ISDN-Technologie wurden alle Informationen des Faxes kontinuierlich auf einem zuvor definierten, konstanten Übertragungsweg zum Empfänger übermittelt. Bei der neuen All-IP-Technologie allerdings werden alle Informationen des Faxes in verschiedene Pakete gepackt, die unterschiedliche Wege zum Empfänger nehmen. Für den Empfänger heißt das: Informationen können verloren gehen, sodass ein Fax nur unvollständig bei ihm ankommt oder die Übertragung ganz abbricht. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fehler auftritt, steigt mit der Anzahl der übertragenen Seiten bzw. mit der Dauer der Verbindung immer weiter an. Auch wenn Sender und Empfänger unterschiedliche Provider nutzen, gilt eine sichere und vollständige Übertragung des Fax als unwahrscheinlich.
Zwar gibt es auch technologische Möglichkeiten, die Übertragung zu verbessern (so zum Beispiel die Aufrüstung auf ein Faxgerät mit dem sogenannten T.38-Protokollstandard), eine Restunsicherheit bleibt allerdings bestehen; auch, weil der Sender nicht weiß, ob der Empfänger ebenso über diesen verbesserten T.38-Standard verfügt.
KONSEQUENZEN
Die datenschutzkonforme und rechtssichere Übermittlung von sensiblen und vertraulichen Daten via Fax ist mit der Umstellung auf VoIP nicht mehr gewährleistet.
Mehrere Datenschutzbehörden und IT-Sicherheitsexperten sowie selbst einige Provider warnen davor, Faxe weiterhin zu verwenden. Laut dem bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz kann eine Fehlzustellung, insbesondere bei der Übertragung von Telefaxen mit besonders schutzwürdigem Inhalt (sensible personenbezogenen Daten wie Sozial-, Steuer-, Personal- oder medizinischen Daten), gravierende Folgen für den Absender, Empfänger und Betroffene haben. Eine unverschlüsselte Datenübertragung sollte deshalb unterbleiben.
Provider und Datenschützer empfehlen daher, unter anderem unter Verweis auf mögliche Verstöße gegen §203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen, dringend, für den geschäftlichen Kommunikationsverkehr rechtssichere Alternativen zum Fax zu suchen.