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Arbeits-Zeiterfassung ist Pflicht

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Arbeits-Zeiterfassung IST PFLICHT

Eine vollständige Arbeits-Zeiterfassung ist Pflicht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 14. Mai 2019 entschieden,  dass die EU-Staaten ihre Arbeitgeber verpflichten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung einzurichten.
Nach bisherigem deutschem Recht schreibt das Arbeitszeitgesetz bislang lediglich vor, dass Überstunden, aufgezeichnet werden.

Eine Aufzeichnung der reinen Überstunden reicht nicht mehr für kleine und mittelständische Unternehmen in Hamburg aus.

Damit sind aller Arbeitgeber verpflichtet, eine vollständige Arbeits-Zeiterfassung zu führen.

Deshalb bietet IT-Service Johannsen Hamburg mit der timeCard Personalzeiterfassungs-Software eine einfache und effiziente digitale Zeiterfassungslösung an. Mit der Zeiterfassungssoftware timeCard können Unternehmen in Hamburg alle Arbeitszeiten, Projektzeiten und Fehlzeiten ihrer Mitarbeiter jederzeit überblicken. Die Daten können automatisch in ihre Entgeltabrechnung übernehmen und Fehler sowie Manipulationen in Excel-Dateien verhindern.
Per Knopfdruck ist dann auch die Weiterverarbeitung in der Lohnbuchhaltung (z.B. Lexware oder Datev Lodas / Lohn und Gehalt) möglich.
Ein weiteres Plus: timeCard kann für sämtliche Arbeitszeit- und Schichtmodelle genutzt werden. So können Unternehmen eine Menge Zeit und damit Kosten einsparen.

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