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Warum die KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025 für Ihre Praxis jetzt entscheidend ist

Ab dem 1. Oktober 2025 sind verschärfte IT-Sicherheitsanforderungen für alle Arztpraxen in Deutschland verpflichtend umzusetzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben gemeinsam die Vorgaben aktualisiert, um den steigenden Cyberbedrohungen im Gesundheitswesen zu begegnen.

Gerade für Arztpraxen in Hamburg und Schleswig-Holstein, die häufig mit sensiblen Patientendaten arbeiten, ist eine rechtzeitige Umsetzung der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie unerlässlich – auch im Hinblick auf Prüfungen und mögliche Sanktionen durch KVen.

Die wichtigsten Neuerungen der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025 im Überblick

1. Risikoanalyse & Maßnahmenplan

Praxen müssen eine fundierte Risikoanalyse durchführen und daraus einen individuellen Maßnahmenplan ableiten. Dieser Plan bildet das Fundament für Ihre gesamte IT-Sicherheitsstrategie.

2. Basis-Infrastruktur und Netzwerkhärtung

Laut KBV zählen hierzu unter anderem:

  • Zugangsschutz zu Praxis-IT
  • Verschlüsselung sensibler Daten
  • Backup-Strategien mit externem Speicherort
  • Firewall- und Antivirenschutz auf allen Systemen
  • Passwortschutz und Benutzerkontenverwaltung  
  • Regelmäßige Updates und Patchmanagement  
  • Datensicherung und Wiederherstellungspläne  
  • Zugriffskontrollen für medizinische Geräte  
  • Netzwerksegmentierung  

3. Schutz mobiler Geräte & Telematik-Komponenten

  • Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) sind regelmäßig zu aktualisieren und zu überwachen.Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung – aktuelle Regelung
  • Mobile Endgeräte wie Tablets oder Notebooks müssen durch Mobile Device Management (MDM) gesichert sein.

4. Schulung des Personals

Alle Mitarbeiter müssen jährlich geschult werden – mit dokumentierter Teilnahme.

IT-Sicherheit beginnt bei den Menschen, die sie täglich anwenden. Darum gelten ab sofort strengere Vorgaben für das Training und die Sensibilisierung des Praxispersonals:

  • Regelmäßige Schulungen zu IT-Sicherheit für das Praxis-Team in Hamburg und Schleswig-Holstein
     
  • Neue Mitarbeitende müssen beim Einstieg über bestehende Sicherheitsregelungen informiert und in die Nutzung der Praxis-IT eingewiesen werden
     
  • Alle Mitarbeitenden sind entsprechend ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten zur Informationssicherheit zu sensibilisieren
     
  • Die Praxis muss interne Regelungen schaffen, um das Wissen regelmäßig aufzufrischen und auf aktuelle Bedrohungen zu reagieren

E-Mail-Kommunikation bleibt einer der häufigsten Einfallstore für Schadsoftware. Die Richtlinie fordert daher klare Verhaltensregeln:

  • Verdächtige E-Mails (Spam, Phishing) sind zu ignorieren und zu löschen
     
  • Links in unbekannten Nachrichten dürfen nicht angeklickt werden
     
  • Auf solche E-Mails darf unter keinen Umständen geantwortet werden
     

Die Regelung dient insbesondere dazu, Phishing-Attacken, Identitätsdiebstahl und die Verbreitung von Schadsoftware zu verhindern.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Hierzu zählen unter anderem:

  • Passwort-Management
  • Rollenkonzepte
  • Datenschutzvereinbarungen mit IT-Dienstleistern

Was bedeutet das für Praxen in Hamburg und Schleswig-Holstein?

Viele Praxen in Norddeutschland setzen aktuell auf externe IT-Dienstleister oder betreiben ihre Infrastruktur eigenständig – oft mit veralteten Systemen oder fehlender Dokumentation. Doch das kann teuer werden.

Laut KBV und BSI sind auditsichere Nachweise notwendig – etwa zur Firewall-Konfiguration, Backup-Zyklen und Rollenvergabe im Netzwerk.

Unsere Empfehlung für Praxen im Norden:

  • Laufende Betreuung durch Managed Services statt reaktiver Reparaturen
  • IT-Statuscheck durch zertifizierte Dienstleister mit Erfahrung im Gesundheitswesen
  • Aufbau eines individuellen IT-Sicherheitskonzepts mit regionalem Support

Verabschieden Sie sich von dem stundenlangen Suchen in den manuellen Kalender und Excel-Tabellen im Büro! Sie können die An- und Abwesenheiten aller Ihrer Mitarbeitenden mit ein paar Klicks erreichen. 

Checkliste für Ihre Praxis: IT-Sicherheit richtig umsetzen

MaßnahmePflicht ab 10/2025
IT-Risikoanalyse inkl. Maßnahmenplan
Aktualisierte Netzwerksicherheitsmaßnahmen
Backup-Strategie & Wiederherstellungstests
Schulung aller Mitarbeiter jährlich
IT-Dokumentation nach KBV-Vorgabe

Praxis-Tipp: So setzen Sie die Vorgaben effizient um

  • Verwenden Sie zertifizierte Softwarelösungen
  • Nutzen Sie spezialisierte IT-Dienstleister für den Gesundheitsbereich
  • Setzen Sie auf DSGVO-konforme Cloud-Backups und zentrale Verwaltung
  • Automatisieren Sie Updates & Virenschutz via Endpoint-Management

Unsere Lösung für Arztpraxen in Hamburg & Schleswig-Holstein

IT-Service Johannsen bietet Ihnen ein speziell auf KBV-konforme Arztpraxen abgestimmtes IT-Sicherheitskonzept:

  • Standortanalyse mit Statusbericht
  • Dokumentierte Risikoanalyse & Maßnahmenplan
  • Schulungen vor Ort oder per Web-Seminar
  • Zertifizierte Backup-, Firewall- & Endpoint-Lösungen
  • 24/7 Monitoring & Support für Ihre Praxis-IT

Häufige Fragen zur KBV IT-Sicherheitsrichtlinie 2025 (FAQ)

Welche Frist gilt für die Umsetzung der neuen Richtlinie?

→ Die neuen Anforderungen müssen bis spätestens 1. Oktober 2025 umgesetzt sein.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

→ Es drohen Honorarkürzungen, Sanktionen durch die KV sowie Haftungsrisiken bei Datenschutzverletzungen.
Welche Folgen drohen, wenn die KBV IT-Sicherheitsrichtlinien nicht eingehalten werden?  

Bei einer Datenpanne – etwa durch Schadsoftware oder unzureichend geschützte Systeme – drohen erhebliche Bußgelder gemäß DSGVO, Reputationsschäden und im schlimmsten Fall der temporäre Praxisstillstand.  

Die Einhaltung der IT-Sicherheitsrichtlinien ist daher nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern ein zentraler Bestandteil eines verantwortungsbewussten Praxisbetriebs. 

Wer hilft mir bei der technischen Umsetzung?

→ IT-Dienstleister mit Spezialisierung auf Arztpraxen (z. B. IT-Service Johannsen) übernehmen Planung, Umsetzung und Dokumentation.onalakten hinterlegt und müssen auch nur hier gepflegt werden. Bedeutet: eine übersichtliche Datenbasis, die Ihnen auch bei weiteren Aufgaben Zeit spart.

Fazit: Jetzt handeln – bevor es teuer wird!

Nutzen Sie die vorhandenen IT-Sicherheitsleitlinien, um Ihre Praxis-IT in Hamburg und Schleswig-Holstein nachhaltig und gesetzeskonform abzusichern. Mit professioneller Unterstützung gelingt die Umsetzung effizient, praxisnah und ohne unnötige Belastung im Alltag.

Wir von IT-Service Johannsen unterstützen Sie in Hamburg, Schleswig bzw. Schleswig-Holstein rund um Digitalisierung im Gesundheitswesen und Praxis-Themen der IT.

Zum 1. April 2025 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre IT-Sicherheitsrichtlinie aktualisiert. Ziel: Patientendaten besser schützen, Cyberangriffe abwehren und Verluste durch technische Ausfälle minimieren.

Nutzen Sie die Übergangszeit bis Oktober 2025, um Ihre Praxisstrukturen zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. 

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04621 / 530 92 – 0

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