NIS2-Beratung: Betroffenheit prüfen, Pflichten umsetzen, Nachweise führen
NIS2 ist keine Ankündigung mehr: Das Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025, rund 29.500 Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich. Wir prüfen Ihre Betroffenheit und setzen Risikomanagement, Meldeprozesse und Nachweise praxisnah um.
Rechtslage
Die Rechtslage: NIS2 gilt
Die EU-Richtlinie NIS2 wurde in Deutschland mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz in nationales Recht überführt; es ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit gelten die Pflichten unmittelbar: Registrierung beim BSI, Umsetzung der Risikomanagement-Maßnahmen und laufende Meldepflichten bei erheblichen Sicherheitsvorfällen. Wer auf weitere Übergangsfristen wartet, wartet auf etwas, das nicht kommt.
Betroffenheit
Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Entscheidend sind Sektor und Größe: In den regulierten Sektoren – u. a. Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, produzierendes Gewerbe, Entsorgung, Post, Lebensmittel, Chemie – gelten Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz als „wichtige Einrichtungen“, größere als „besonders wichtige Einrichtungen“. Das BSI stellt für die Prüfung ein eigenes Verfahren bereit (Betroffenheitsprüfung/Entscheidungsbaum). Wir führen diese Prüfung für Sie durch – gerade bei Grenzfällen, Konzernstrukturen und der Frage, ob Sie als Zulieferer mittelbar betroffen sind.
Pflichtenkatalog
Das müssen Sie umsetzen
Systematische Risikoanalyse, dokumentiertes Sicherheitskonzept, Berechtigungskonzepte, regelmäßige Wirksamkeitsbewertung.
U. a. Multi-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung, Schwachstellen- und Patch-Management, Netzwerksicherheit.
Erhebliche Vorfälle innerhalb von 24 Stunden erstmelden, innerhalb von 72 Stunden bewerten, Abschlussbericht nach einem Monat.
Notfallpläne, getestete Backups, Wiederherstellungsverfahren, Krisenmanagement.
Bewertung und vertragliche Absicherung der IT-Sicherheit Ihrer Dienstleister und Zulieferer.
Auch für die Geschäftsleitung – Cybersicherheit ist ausdrücklich Leitungsaufgabe.
Sanktionen
Sanktionen und Verantwortung der Geschäftsleitung
Die Bußgeldrahmen sind empfindlich: für besonders wichtige Einrichtungen bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 %. Hinzu kommt die persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung: Sie muss die Risikomanagement-Maßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich schulen lassen; bei Pflichtverletzungen greift die Haftung nach den allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regeln. Sachlich formuliert heißt das: NIS2 ist Chefsache – nicht delegierbar an „die IT“.
Ablauf
Unser NIS2-Beratungsablauf
- 1Betroffenheitsprüfung
Sektor, Schwellenwerte, Sonderfälle – mit dokumentiertem Ergebnis, auch wenn es „nicht betroffen“ lautet.
- 2Gap-Analyse
Abgleich der NIS2-Anforderungen mit Ihrem Ist-Zustand; als Einstieg eignet sich der CyberRisikoCheck.
- 3Maßnahmenumsetzung
Priorisiert nach Risiko – MFA, Backup, Endpoint-Schutz, Netzwerkhärtung, Schwachstellenanalyse. Umsetzung durch unser eigenes Systemhaus.
- 4Melde- & Registrierungsprozesse
BSI-Registrierung, interne Meldewege und Vorlagen, damit die 24h/72h-Fristen im Ernstfall haltbar sind.
- 5Laufender Nachweis
Dokumentation, regelmäßige Wirksamkeitsprüfung, Schulungen – als dauerhafte Betreuung.
Sprechen Sie mit unseren Experten.
Wir beraten Sie persönlich – vor Ort in Hamburg und Schleswig-Holstein oder per Fernwartung.
Reden wir
Klartext.
Ein Anruf, eine Mail, ein Formular – suchen Sie sich aus, wie Sie uns erreichen. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages.
Kundenstimmen
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Die Migration in die Cloud lief geräuschlos. Wir konnten am nächsten Morgen einfach weiterarbeiten – so muss IT-Beratung sein.
Wir haben mit ITS zum ersten Mal das Gefühl, dass jemand unser Geschäft wirklich versteht – nicht nur unsere Server.
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