DKU-Förderung: Digitalisierung für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein
Bis zu 40 % Zuschuss für Digitalisierungsberatung und -umsetzung – speziell für kleine Unternehmen in Schleswig-Holstein. Wir erklären das DKU-Förderprogramm der WTSH und begleiten Sie durch Beratung und Umsetzung.
Grundlagen
Was ist die DKU-Förderung?
Die „Förderung innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen“ (DKU) der WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein) unterstützt kleine Unternehmen dabei, ihre betrieblichen Abläufe zu digitalisieren – von der Analyse bis zur konkreten Umsetzung. Ein zentraler Baustein des Programms ist dabei ausdrücklich die IT-Sicherheit.
Antragsberechtigung
Wer gefördert wird
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die:
- weniger als 50 Arbeitsplätze haben und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro aufweisen
- Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen aus Fischerei, Aquakultur und Landwirtschaft
Modul 1
Beratung
Analyse Ihrer betrieblichen Abläufe auf Digitalisierungspotenzial, inklusive eines schriftlichen Beratungsberichts mit konkreten Handlungsempfehlungen. Verpflichtender Bestandteil: eine Risikoanalyse zur IT- und Informationssicherheit mit konkreten Maßnahmenempfehlungen.
Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, Beraterkosten mindestens 2.500 € und maximal 20.000 €, Projektdauer in der Regel bis zu 8 Monate.
Modul 2
Umsetzung
Umsetzung der gefundenen Lösungen im Unternehmen, inklusive notwendiger Mitarbeiterqualifizierung. Eine nachweisbare Verbesserung Ihres IT-Sicherheitsniveaus ist verpflichtender Bestandteil.
Zuschuss bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Investitionskosten von 10.000 € bis 200.000 €, Projektdauer in der Regel bis zu 18 Monate. Modul 2 ist auch ohne vorheriges Modul 1 möglich, wird aber für einen ganzheitlichen Überblick empfohlen.
Förderfähig
Was gefördert wird
Unter anderem: Software wie ERP-, CRM-, DMS- oder BI-Systeme (Kauf oder Miete als SaaS bis 36 Monate), zugehörige Hardware, Installations- und Migrationsdienstleistungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen. Nicht gefördert werden Standard-Büroausstattung, reine Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Geräte und laufende Wartung.
Wichtig zu wissen
Drei Punkte vor der Antragstellung
- **Antrag vor Projektstart:** Bereits begonnene Projekte (auch ein unterschriebener Beratungsvertrag) werden nicht gefördert.
- **Digitale Antragstellung:** Der Antrag läuft über ein Servicekonto Business mit Elster-Organisationszertifikat.
- **De-minimis-Grenze:** Die Förderung ist auf die beihilferechtliche Obergrenze von 300.000 € innerhalb von 36 Monaten anzurechnen.
Digitalisierungsvorhaben in Schleswig-Holstein fördern lassen
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihr Digitalisierungsvorhaben für die DKU-Förderung infrage kommt.
Kundenstimmen
Echte
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Standorte in Hamburg und Schleswig-Holstein
Zwei Häfen.
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Hansestadt Hamburg

Schleswig-Holstein
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