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Digital-AfA Abschreibung Computer-Hardware und Software

Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Informationen der Digital Afa Abschreibung von Computer-Hardware und Software ab 2022:

Digital-AfA für IT-Equipment: Was ändert sich ab 2022?

Die neuen Abschreibungsregeln für Computer-Hardware und Software gelten seit dem 1. Januar 2022. Damit profitieren Unternehmen von deutlich vereinfachten und beschleunigten Abschreibungsmöglichkeiten.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Einjährige Abschreibung: Computer und Software können ab dem Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.

  • Rückwirkende Anwendung: Gilt für alle noch genutzten Wirtschaftsgüter, die vor 2022 angeschafft wurden.

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs: Betrifft explizit digitale Arbeitsmittel wie Notebooks, PCs und ERP-Software.

Gesetzliche Grundlage:

Die neuen Regelungen basieren auf dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 26. Februar 2021, das eine Verkürzung der Nutzungsdauer für bestimmte digitale Wirtschaftsgüter auf ein Jahr vorschreibt.

Die Neuerungen der digitalen Afa-Abschreibung auf einen Blick

Ab 2022 gelten für die steuerliche Abschreibung von Computer-Hardware und Software vereinfachte Regeln. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Komplette Abschreibung in einem Jahr: Computer und Software können jetzt im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.

  • Rückwirkende Anwendung: Gilt auch für Anschaffungen vor 2022, sofern sie 2022 noch genutzt werden.

  • Einfachere Buchhaltung: Wegfall von komplizierten Abschreibungsplänen.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Schnellere Steuerersparnis: Reduzieren Sie Ihre Steuerlast direkt im Anschaffungsjahr.

  • Flexibilität bei Investitionen: Ermöglicht eine zeitnahe Erneuerung Ihrer IT-Infrastruktur.

  • Effizientere Anlagenbuchhaltung mit DATEV: Mit der DATEV-Buchhaltungssoftware können Sie Ihre Anlagenbuchhaltung optimal organisieren. Die Software unterstützt Sie bei der automatisierten Erfassung, Verwaltung und Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Dies spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt für eine maximale Transparenz.


Alte vs. neue Regelungen im Vergleich

Thema Bis 2021 Ab 2022
Nutzungsdauer Hardware 3–5 Jahre 1 Jahr
Nutzungsdauer Software 3 Jahre 1 Jahr
Rückwirkende Anwendung Nicht möglich Für Anschaffungen vor 2022
Sonderabschreibungen Möglich Weiterhin möglich

Hinweis: Die neue Regelung gilt nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter.


Vorteile für Unternehmen

  • Schnellere Steuerentlastung: Senken Sie Ihre Steuerlast direkt im Anschaffungsjahr.

  • Flexibilität: Erneuern Sie Ihre IT-Infrastruktur ohne langwierige Abschreibungspläne.

  • Einfachere Buchhaltung: Die einjährige Abschreibung spart Zeit und Aufwand.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmen

  1. Erstellen Sie eine Übersicht: Erfassen Sie Ihre IT-Ausstattung in der Buchhaltung.

  2. Prüfen Sie die Nutzungsdauer: Identifizieren Sie Geräte und Software, die von der neuen Regelung betroffen sind.

  3. Passen Sie Ihre Buchhaltung an: Stellen Sie auf die einjährige Abschreibung um.

  4. Nutzen Sie DATEV-Software: Verwenden Sie DATEV, um Abschreibungen und Anlagenbuchhaltung automatisiert und effizient zu verwalten.

  5. Beratung einholen: Lassen Sie sich von einem Steuerberater unterstützen.


FAQ zur digitalen Afa-Abschreibung

Wer profitiert von der neuen Regelung?

  • Alle Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen, die Computer und Software anschaffen und steuerlich absetzen.

Wie wirkt sich die Verkürzung der Abschreibung aus?

  • Die sofortige Abschreibung senkt die Steuerlast im Jahr der Anschaffung und verbessert den Cashflow.

Was bleibt unverändert?

  • Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer unter einem Jahr bleiben sofort absetzbar.

  • Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter sind weiterhin ausgeschlossen.

Welche Vorteile bietet DATEV für die Anlagenbuchhaltung?

  • DATEV bietet eine intuitive Plattform, die Abschreibungsprozesse automatisiert, fehlerfrei macht und Ihre Buchhaltung zukunftssicher gestaltet.

Gilt die Regelung auch für Privatpersonen?

  • Nein, nur Wirtschaftsgüter im geschäftlichen Gebrauch sind betroffen.

Gibt es Ausnahmen?

  • Ja, nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter sind weiterhin ausgeschlossen.


Vorteile der Regelung zusammengefasst

  • Steuerliche Vorteile: Reduzierte Steuerlast im Anschaffungsjahr.

  • Effizientere Buchhaltung: Vereinfachte Abschreibungsmöglichkeiten.

  • Technologische Flexibilität: Schneller Wechsel auf neue Technologien.

  • DATEV-Integration: Effiziente Verwaltung und Abschreibung Ihrer Wirtschaftsgüter.


Jetzt aktiv werden!

Planen Sie Ihre IT-Investitionen strategisch und profitieren Sie von den vereinfachten Abschreibungsregeln. Nutzen Sie die Vorteile moderner Buchhaltungssoftware wie DATEV, um Ihre Buchhaltungsprozesse weiter zu optimieren. Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, um die besten Möglichkeiten für Ihr Unternehmen zu besprechen. 

Nutzen Sie die Vorteile digitaler Buchhaltungsprozesse.
Die DATEV-Programme sind schon heute bereit für die Zukunft und können die aktuellen Regelungen automatisiert anwenden. So können Sie die Vorteile der digitalen Afa Abschreibung von Computer-Hardware und Software optimal nutzen. 

 

DATEV-Buchhaltungssoftware: Ihr Partner für die Anlagenbuchhaltung

Mit DATEV können Sie die neuen Abschreibungsregelungen schnell und effizient umsetzen. Die Software bietet:

  • Automatische Anpassung an neue Regelungen.

  • Einfache Verwaltung Ihrer Wirtschaftsgüter.

  • Transparente Berichte für Ihre Steuerberatung.

Tipp: Kontaktieren Sie uns, um Ihre DATEV-Lösung zu optimieren!


Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine steuerliche Beratung.


Unterstützung und Beratung für DATEV Service-Partner-Betreuung 

Sprechen Sie gerne unser Expertenteam von IT-Service Johannsen an, um Ihnen bei der Installation behilflich zu sein! Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Installation, sondern beraten Sie auch gerne zu weiteren Anwendungen oder Schnittstellen, die Ihnen den Büroalltag vereinfachen werden.

IT-Service Johannsen – Beratung zu DATEV Themen
in Hamburg und Schleswig-Holstein

Als Experten für DATEV Anwendungen beraten unsere geschulten Mitarbeiter Sie rund um das Thema DATEV, unterstützt Sie bei der Einrichtung und Installation von Anwendungen und schult Ihre Mitarbeiter. Aktuell finden Sie uns an den Standorten Hamburg und Schleswig-Holstein und unterstützen Sie auch in Ihrem Unternehmen vor Ort.

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